Im Vereinsplaner hast du bei der Erstellung von Buchungen die Möglichkeit diese in Bereiche bzw. Betriebe einzuordnen. Das ermöglicht sie steuerlich einfacher zu differenzieren und besser filtern zu können. Es wird hier zwischen Ideellem Bereich, Vermögensbereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb unterschieden. Jeder dieser Bereiche hat unterschiedliche steuerliche und finanzielle Auswirkungen für den Verein:
Ideeller Bereich:
Dieser Bereich umfasst die eigentliche Vereinstätigkeit, die der Verwirklichung des Vereinszwecks dient, wie z.B. Mitgliedsbeiträge, kulturelle Aktivitäten oder Bildungsmaßnahmen.
Einkünfte aus dem ideellen Bereich sind grundsätzlich steuerfrei. Auch die Umsatzsteuerpflicht entfällt in der Regel, solange der Verein nicht wesentlich in den Marktwettbewerb eingreift.
Vermögensbereich:
Hierunter fallen Tätigkeiten, bei denen der Verein Einnahmen durch die Verwaltung seines Vermögens erzielt, z.B. Zinsen aus Sparguthaben, Mieteinnahmen oder Erträge aus Wertpapieren. Diese Einkünfte sind ebenfalls steuerfrei, solange sie im Rahmen der gemeinnützigen Tätigkeit des Vereins genutzt werden. Es kann jedoch eine beschränkte Steuerpflicht für bestimmte Einkünfte (z.B. Kapitalertragsteuer) bestehen.
Zweckbetrieb:
Ein Zweckbetrieb ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die unmittelbar der Erfüllung des steuerbegünstigten Vereinszwecks dient und zugleich untrennbar mit diesem verbunden ist, z.B. ein Theaterbetrieb eines Kulturvereins. Oder ein kleines Vereinsfest. Einkünfte aus dem Zweckbetrieb sind steuerbegünstigt und meist von der Körperschaftsteuer befreit. Die Umsatzsteuer kann ebenfalls ermäßigt sein oder entfallen, wenn die Tätigkeiten unmittelbar dem Vereinszweck dienen und keine Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern darstellen.
Wirtschaftlicher Betrieb
Tätigkeiten, die der Verein ausführt, um zusätzliche Einnahmen zu generieren, die jedoch nicht unmittelbar mit dem Vereinszweck verbunden sind, fallen unter den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, z.B. der Verkauf von Speisen und Getränken im Vereinsheim. Einkünfte aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer.
Es ist wichtig, diese Aktivitäten klar von den ideellen und Zweckbetrieben zu trennen, um die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden. Einnahmen und Gewinne aus steuerpflichtigen Tätigkeiten sind von der Körperschaftsteuer befreit, solange sie insgesamt € 10.000 nicht übersteigen. Überschreiten die Gewinne diesen einmalig geltenden Freibetrag, müssen sie versteuert werden.
Zusammenfassung der steuerlichen und finanziellen Auswirkungen:
Ideeller Bereich: Steuerfrei; keine Umsatzsteuerpflicht.
Vermögensverwaltung: Steuerfrei, mit Ausnahme bestimmter Einkünfte; mögliche Kapitalertragsteuer.
Zweckbetrieb: Steuerbegünstigt oder steuerfrei; mögliche reduzierte oder keine Umsatzsteuer.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerpflichtig, jedoch mit Freibeträgen.
Durch eine klare Abgrenzung und Dokumentation der verschiedenen Tätigkeitsbereiche kann ein Verein seine steuerlichen Verpflichtungen besser verwalten und die Gemeinnützigkeit bewahren.
Weitere Infos zu Steuern in österreichischen Vereinen findest du in unserem Beitrag Vereine und Steuern in Österreich 2024.
Infos zu Steuern in deutschen Vereinen findest du im Beitrag Vereine und Steuern in Deutschland.
Details für Vereine in der Schweiz findest du im Beitrag Wie gründe ich einen Verein in der Schweiz.