Wenn euer Verein im Nachhinein - nach der Einrichtung der Finanzverwaltung - als steuerpflichtig gilt, gibt es zwei Möglichkeiten, damit diese hinterlegt werden kann:
1. "Technischer Schnitt":
Es kann ein "technischer Schnitt" in der bestehenden Finanzverwaltung gemacht werden - dabei wird die Finanzverwaltung zurückgesetzt. Eure zuvor angelegten Buchungen & Rechnungen gehen dabei nicht verloren, sondern diese werden als Finanzjahre in den Finanzeinstellungen hinterlegt.
Wird dieser "technische Schnitt" hinterlegt, können in den zukünftigen Buchungen die Umsatzsteuer hinterlegt werden und ein neuer Finanzbericht kommt hinzu.
Achtung: Durch diesen Schnitt muss jedoch die Finanzverwaltung neu eingerichtet werden, dass bedeutet die Finanzdaten und auch die Kostenstellen müssen neu hinterlegt werden.
2. UID rückwirkend hinterlegen:
Durch unser technisches Team kann die UID Nummer nachträglich ergänzt werden. Dadurch wird für alle bestehenden und zukünftigen Buchungen das Feld der Umsatzsteuer hinzugefügt. Dieses kann demnach dann wie gewünscht ausgefüllt werden. Bitte beachte jedoch, dass hierbei auch in den vergangen Buchungen die Umsatzsteuer hinterlegt werden kann, bei denen ihr eventuell aber noch nicht als umsatzsteuerpflichtiger Verein geltend wart.
In beiden Fällen muss eine Anfrage an unser Support-Team gestellt werden. Bitte gib hierbei dein Anliegen und deine gewünschte Variante an. Sende uns auch bitte gleich deine UID Nummer zu, damit wir diese hinterlegen können.