Wie kann ich nachträglich die Steuerpflicht in der Finanzverwaltung hinterlegen?

Leonie Staudinger
Leonie Staudinger
  • Aktualisiert

Wenn euer Verein im Nachhinein - nach der Einrichtung der Finanzverwaltung - als steuerpflichtig gilt, kann diese wie folgt hinterlegt werden:
Bitte beachte: Die Steuerpflichtigkeit kann nachträglich nicht deaktiviert werden.

Webanwendung

  1. Klicke oben auf "Vereine verwalten"
  2. Danach auf "Finanzen"
  3. Nun klicke oben rechts auf "Aktionen"
  4. Wähle nun den dritten Menüpunkt "Finanzeinstellungen"
  5. Im unterem Bereich findest du den Bereich der Steuerpflicht
  6. Klicke auf "Steuerpflicht bearbeiten"
  7. Es öffnet sich ein Modal, in dem die Steuerpflicht aktiviert werden kann. Außerdem können hier die UID-Nummer und die Steuernummer eingetragen werden
  8. Klicke abschließend auf "Speichern"

Mobile App

  1. Tippe unten in der Navigationsleiste auf "Verwalten"
  2. Wähle danach den Verein aus
  3. Wähle nun "Finanzen" aus
  4. Tippe nun oben rechts auf "Aktionen"
  5. Wähle den dritten Menüpunkt "Finanzeinstellungen"
  6. Im unterem Bereich findest du den Bereich der Steuerpflicht
  7. Klicke auf "Steuerpflicht bearbeiten"
  8. Es öffnet sich ein Modal, in dem die Steuerpflicht aktiviert werden kann. Außerdem können hier die UID-Nummer und die Steuernummer eingetragen werden
  9. Klicke abschließend auf "Speichern"